Foto: FF-Brandenburg

Auch bei den freiwilligen Feuerwehren gibt es Dienstgrade und Dienststellungen bzw. Funktionen. Die Verordnungen hierzu wurden seit einiger Zeit vom Ministerium des Innern und für Kommunales im Zusammenwirken mit dem Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg aktualisiert und erneuert.

Aus dieser Novellierung der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr – TVFF sowie der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die einheitliche Dienstkleidung und das Tragen von Rang-, Ärmel-, Funktions- und Mützenabzeichen der Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (VV Dienstkleidung Brandschutz BB) ergeben sich neue Kriterien für die Beförderung bzw. die Ernennung und der sich hieraus ergebenden Kennzeichnung.

Wofür benötigt eine ehrenamtliche Feuerwehr Dienstgrade?

Um dies zu beantworten muss man sich die Geschichte des Feuerlöschwesens genauer ansehen. Der Ursprung liegt natürlich in den ersten Strukturen der Feuerwehren, die sich an militärischen Strukturen orientierten. Ziel war schon immer, Führungsfunktionen und Erfahrungsstufen abzubilden und für alle intern und extern kenntlich zu machen. Dies wurde über all die Jahrhunderte und Jahrzehnte immer feingliedriger und führt uns zum heutigen Stand.

Wir beginnen mit dem Eintritt in die Feuerwehr und die ersten Erfahrungs- und Ausbildungsstufen:

Nach weiteren Lehrgängen und gesammelter Erfahrung, beginnt man mit dem ersten Führungseinstieg auf Trupp-Ebene:

Sehr erfahrene Kameradinnen und Kameraden haben dann die Möglichkeit weitere Lehrgänge im Bereich „Führen“ zu absolvieren. Sie erhalten dann nach erfolgreichen Abschlüssen diese Dienstgrade:

Die höchsten Dienstgrade setzen natürlich auch die entsprechend hohe Führungsausbildung und Führungsverantwortung voraus und werden hier neu abgebildet:

Quelle: Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr – TVFF)

Besondere Funktionsträger innerhalb der freiwilligen Feuerwehren werden mit den folgenden Zusatzabzeichen gemäß ihrer übertragenen Dienststellung gekennzeichnet. Die Abzeichen werden als Brustabzeichen an der Uniform, so lange die Funktion ausgeübt wird, getragen.

Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die einheitliche Dienstkleidung und das Tragen von Rang-, Ärmel-, Funktions- und Mützenabzeichen der Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (VV Dienstkleidung Brandschutz BB)